Beförderungsbedingungen


1. Buchungen
Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie
erfolgt durch den Anmelder auch für alle bei der Buchung genannten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für
seine eigenen Verpflichtungen, einsteht.
Die durch den Beförderer telefonische oder schriftliche Bestätigung,
einschließlich Abholzeit, ist verbindlich. Die Buchung erfolgt als Sammeltransfer
sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt. Fährt der
Beförderer aufgrund falscher Daten vergeblich, ist der Fahrauftrag
erledigt. Ein neuer Auftrag wird berechnet.

2. Stornierung / Umbuchung
Flug– oder Flugzeitänderungen müssen dem Beförderer unmittelbar
bekannt gegeben werden, damit dieser sich um eine zeitnahe Abholung
bemühen kann.
Eine Rücktrittserklärung des Auftraggebers ist bis zu 4 Tagen vor
Reiseantritt ohne Kosten möglich, danach wird eine Stornogebühr in
Höhe von 20,00€ fällig.


3. Fahrpreis
Der Fahrpreis ist ein Festpreis und bei Antritt der Fahrt in voller Höhe
zu entrichten. Der Fahrpreis bezieht sich im Normalfall auf eine Anfahrtstelle
pro Fahrt. Er beinhaltet die Beförderung, sowie den Transport
des Gepäcks. Sperrige Güter bedürfen der Zustimmung des
Beförderers und werden ggf. extra berechnet. Alle Preise sind inklusive
gesetzlicher Mehrwertsteuern.

4. Rückfahrt
Bei der Rückfahrt ist bei Sammeltransfer mit eventueller Wartezeit zu
rechnen. Fahrgäste, die nicht zum vereinbarten Treffpunkt kommen,
haben keinen Anspruch auf Beförderung. Der Treffpunkt wird auf der
Hinfahrt erklärt.

5. Wartezeit
Ist das Fahrzeug auf der Hinfahrt 15 Min. nach der angegebenen Zeit
nicht eingetroffen, muß der Beförderer benachrigt werden.
Sollten nach ihrer Ankunftszeit noch andere Fahrgäste innerhalb der
nächsten neunzig Minuten befördert werden, so können diese Fahrten
zusammengelegt werden.
Sollten Verspätungen durch die Fluggesellschaft entstehen, kann es
aus innerbetrieblichen Gründen zu erheblich längeren Wartezeiten
kommen. Ist dem Auftraggeber die Wartezeit zu lang und dieser seine
Rückreise mit anderen Verkehrsmitteln antritt, erlischt die Verpflichtung
zur Beförderung und es erfolgt keine Fahrpreiserstattung oder
Kostenübernahme.

6. Ausfall
Bei Fahrzeugpanne oder ähnlichem, werden wir versuchen, die Fahrgäste
auf unsere Kosten mit Taxi oder Mietwagen weiter zu befördern.
7. Allgemeines
Für eventuelle Zusatzversicherungen haben die Fahrgäste selber
Sorge zu tragen.
Sollte ein Fahrgast durch unser Verschulden seinen Flug verpassen,
tragen wir die Mehrkosten.
Für Rechtsschutzansprüche bei Verspätungen, die außerhalb unseres
Einflusses liegen, übernehmen wir keine Haftung.